Der Zugführer
Der Zugführer (ZFü) führt die Helfer seines Zuges. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Bergungs- und Fachgruppen die gestellten Einsatzaufgaben.
Nach der Führungslehre sind das zwischen 3-5 Gruppen. Im Einzelfall können auch bis zu 7 Gruppen bzw. Kräfte in vergleichbarer Stärke geführt werden. Bei diesen Aufgaben wird er durch den Zugtrupp unterstützt. Der Zugführer berät den Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde der ihm unterstellten Einheiten. Er sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges, ermittelt den Ausbildungsstand ermittelt und stellt den Ausbildungsbedarf fest. Er führt die Ausbildung durch oder überwacht sie, legt Übungen an und wertet sie aus.
Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt, die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet, im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt, Verbindung zur Einsatzleitung zu an deren Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt und die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt. Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.